Allgemeine Geschäftsbedingungen der

Firma KFZ- Handel und Überführung Lenk
Inh. Andrea Lenk
Hafnerstr. 4
76456 Kuppenheim
Tel.  +49 (0) 7222 59 45 230
Fax   +49 (0) 7222 59 45 234

§ 1 Angebotserstellung
Angebote werden schriftlich, kostenlos und unverbindlich erstellt. Sie gelten grundsätzlich 30 Tage ab Angebotsdatum. Im Angebot sind alle Kosten aufgelistet. Mit dem Angebot erhalten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Auftragserteilung
Mit der Auftragserteilung wird zwischen dem Auftraggeber und der Firma KFZ-Überführung Lenk ein verbindlicher Vertrag geschlossen. Der Vertrag gilt bis zur Erfüllung oder dessen schriftlichen Widerruf, innerhalb von 14 Tagen. Mit Auftragserteilung müssen alle Daten bzw. Unterlagen, welche zur Auftragsdurchführung benötigt werden, der Überführungsfirma vorliegen. Mit Auftragserteilung stimmen Sie unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu. Es gelten ausschließlich unsere AGB’s. Abweichung bedürfen der Schriftform.

§ 3 Widerruf des Auftrags
Ein Auftragswiderruf ist nur vor der Erfüllung der im Auftrag vereinbarten Dienstleistung möglich. Widerruft der Auftraggeber der Vertrag innerhalb der Frist vor Auftragserfüllung werden folgende Kosten fällig:
- Bereits entstandene Kosten für eventuelle Genehmigungen oder ähnliches.
- Bei Widerruf innerhalb von 12 h vor Fahrzeugübernahme werden 15% des Auftragswertes
  fällig
- Bei Widerruf innerhalb von 6 h vor Fahrzeugübernahme werden 25% des Auftragswertes
  fällig
- Bei Widerruf innerhalb von 2 h vor Fahrzeugübernahme oder wenn sich der Fahrzeugführer
  bereits zur Fahrzeugübernahme werden 75% des Auftragswertes fällig

§ 4 Fahrzeuggestellung
Der Auftraggeber hat am Überführungstag für eine pünktliche Fahrzeugübergabe zu sorgen. Bei Überführungen via eigener Achse mit rotem Kennzeichen muss das Fahrzeug fahrbereit sein und darf keine Mängel aufweisen, welche im Sinne der Straßenverkehrsordnung die Teilnahme am Straßenverkehr beeinträchtigen oder gar untersagen. In den Wintermonaten sind die Fahrzeuge in jedem Fall mit Winterreifen zu stellen.
Stimmen die Fahrzeugdaten des Auftrags nicht mit den Fahrzeugdaten des gestellten Fahrzeugs überein, wird die Übernahme des Fahrzeugs durch den Überführer abgelehnt und es werden 75 % des Überführungspreises fällig.

Verzögert sich die Fahrzeugübergabe durch den Auftraggeber oder dessen Partner vor Ort um mehr als 60 Minuten, so wird für jede angefangene Stunde EUR 75,- € berechnet.
Befindet sich das Fahrzeug nicht am vereinbarten Übergabeort oder kann das Fahrzeug wegen eines Defekts oder erheblicher Mängel nicht zu übernommen werden, werden 75 % des Überführungspreises fällig.

§ 5 Auftragserfüllung
Der Überführungsauftrag wird an einen Fahrer der Firma KFZ- Überführung Lenk oder deren Partner mit den nötigen Erfahrungen bzw. Fachkenntnissen übergeben. (Bsp. bei Bussen mit Gelenk, Spezialfahrzeugen, wie Feuerwehrfahrzeugen, Kommunalfahrzeugen oder Fahrzeugen mit Rechtslenker)
Der Fahrer übernimmt das Fahrzeug termingerecht. Dabei erfolgt eine Überprüfung der Fahrzeugdaten mit den Fahrzeugpapieren, Kontrolle des Fahrzeugzubehörs, Anzahl der Schlüssen u.ä., Kontrolle des technischen Zustands des Fahrzeugs, Sichtkontrolle auf Schäden und Dokumentation dieser.
Alle Daten und Ergebnisse der Überprüfung werden sorgfältig protokolliert.
Der Auftrag gilt als erfüllt, wenn das Fahrzeug mit Übergabeprotokoll an den Empfänger übergeben wurde. Ausnahmen hiervon gelten nur bei vereinbarter Nachtanlieferung. Hier gilt der Auftrag als erfüllt, wenn das Fahrzeug am vereinbarten Stellplatz abgestellt, Papiere, Schlüssel und Übergabeprotokoll an vereinbarter Stelle (z.B. Nachttresor) hinterlegt wurden.
Ein Liefertermine, der bei Auftragserteilung vorliegt, werden stets nur unter Vorbehalt angenommen. Für Lieferverzug infolge Panne, technischen Defekts, Staus oder höherer Gewalt wird keine Haftung übernommen.
Der Transport von Gütern auf Fahrzeugen mit Überführungskennzeichen wird ausgeschlossen.
Transporte von Trailern im Doppel- oder Dreierpack oder zugelassenen Trailer mit Ladung werden nur übernommen, wenn der Versender die ordnungsgemäße Verladung und Ladungssicherung durchführt. Schäden aus falscher oder unsachgemäßer Verladung oder Ladungssicherung gehen zu Lasten des Versenders.

§ 6 Zahlung
Für Rechnungsstellung gelten die in der schriftlichen Auftragsbestätigung vereinbarten Preise bzw. die unter §3 und §4 anfallenden Kosten,  zuzüglich der derzeitig gültigen Mehrwertsteuer. Weitere Kosten dürfen nur berechnet werden, wenn diese im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung ausgewiesen wurden oder während der Auftragsausführung mit dem Auftraggeber abgestimmt wurden.
Als Zahlungsfrist gilt die auf der Rechnung angegebene Frist. Befindet sich der Kunde uns gegenüber in Zahlungsverzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
Bei Zahlungsverzug werden 15 % Verzugszinsen, sowie eine Mahngebühr von 5,- € berechnet. Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung sind ausschließlich an die in der Rechnung angegebene Bankverbindung zu leisten.
Eine Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenansprüchen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf dem gleichen Vertragsverhältnis, sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
 
§ 7 Haftung
Die Firma KFZ-Überführung Lenk, sowie deren Vertragspartner haften für transportierte Fahrzeuge und Trailer in voller Höhe der Fahrzeugvollkaskoversicherung. Auf Verlangen wird dem Auftraggeber ein Versicherungsnachweis erbracht.
Die Haftung beginnt mit der Fahrzeugübernahme und endet mit der Fahrzeugübergabe. Bei vereinbartet Nachtanlieferung haftet der Kunde mit Beginn der Fahrzeugabstellung. Ansprüche sind bis 10.00 Uhr des darauffolgenden Werktags schriftlich per E-Mail oder Fax geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist erlischt jegliche Haftung.
Keine Haftung wird übernommen für alte und verdeckte Schäden, sowie Schäden, welche infolge eines technischen Defekts, gleich welcher Art, entstanden sind.
Ist ein Fahrzeug infolge einer Panne nicht mehr fahrbereit, so hat der Auftraggeber nach Bekanntwerden für eine unverzügliche Instandsetzung zu sorgen. Ist der Auftraggeber nicht erreichbar, beauftragt die Überführungsfirma eine Vertragswerkstatt oder ein Abschleppunternehmen im Auftrag und auf Rechnung des Kunden.
Güterfolgeschäden (z. B. entgangener Gewinn, Verdienstausfall, Betriebsausfallschäden, etc.) werden vor der Haftung ausgeschlossen.
Güter welche auf Fahrzeuge mit Überführungskennzeichen (trotz Ausschluss nach § 5) durch den Versender zugeladen wurden sind nicht versichert und es wird keinerlei Haftung für diese, oder daraus entstehende Schäden übernommen.

 § 8 Abtretungs- und Verpfändungsverbot
Ansprüche oder Rechte des Auftraggebers gegen den Fahrzeugüberführer dürfen ohne dessen Zustimmung nicht abgetreten oder verpfändet werden, es sei denn der Kunde hat ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachgewiesen.

§ 9 Datenschutz
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten (darunter fallen beispielsweise Firma Name, Anschrift, Telefonnummer und Ihre E-Mail-Adresse) erfolgt in dem Fall, wenn sie uns diese zur Kontaktaufnahme über unser Kontaktformular ausdrücklich mitteilen. Die Nutzung dieser personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Bearbeitung Ihrer Anfragen und auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Bei Auftragserteilung werden alle Daten ,welche zur ordnungsgemäßen Buchführung gemäß HGB erforderlich sind für den gesetzlichen Zeitraum der Aufbewahrungsfrist gespeichert.

§ 10 Sprache, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Der Vertrag wird in Deutsch abgefasst. Die weitere Durchführung der Vertragsbeziehung erfolgt in Deutsch. Auf sämtliche zwischen uns geschlossenen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und kollisionsrechtlicher Bestimmungen das deutsche Recht Anwendung.
Als Gerichtsstand gilt das für die Firma KFZ- Überführung Lenk zuständige Amtsgericht Rastatt.

§ 11 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen.

Stand 28.Juni 2018